Die ansbachische Familie derer von Falkenstein und der Namenswechsel auf Falkenhausen

Schloss Wald bei Gunzenhausen gilt heute als der Stammsitz der Familie von Falkenhausen.

Tatsächlich besteht die Familie aus zwei Linien. Während der Stammsitz der älteren Linie Trautskirchen der Familie schon lange verloren gegangen ist, wird Wald noch heute von der Familie bewohnt.
Die aktuelle Schlossherrin ist Caroline Freiin von Falkenhausen.

Sie öffnete zum Tag des offenen Denkmals 2023 das Anwesen für die Öffentlichkeit. https://www.tag-des-offenen-denkmals.de/denkmal/cllqn671b000ilb0fxxjr8iiv

ansbachische Familie derer von Falkenstein Schloss Wald bei Gunzenhausen gilt heute als der Stammsitz der Familie von Falkenhausen
Schloss Wald bei Gunzenhausen. Foto: Die Ansbachische Markgrafenstraße

Stifter der Familie, die ursprünglich Falckenstein hiess, ist der am 20. Oktober 1734 auf Schloss Georgenthal bei Haundorf geborene Friedrich Carl.
Sein Vater war der regierende Markgraf Carl von Brandenburg-Ansbach, seine Mutter Elisabeth von Falkenstein, damals noch Elisabeth Wünsch.

Nach dem frühen Tod seiner jüngeren Schwester Louise Charlotte von Falkenstein am 31. Januar 1747 in Gunzenhausen – der Markgraf Carl hielt sich am liebsten in der Oberamtstadt auf, wo er insbesondere der Falkenjagd nachging – wird es Zeit, die Zukunft der markgräflichen Nebenfamilie zu sichern. Die Familie sollte mit Kapitalien ausgestattet werden. Und die Regelung musste auch im Falle des Todes des Markgrafen Bestand haben.

Er scheint, als ob dieses Vorhaben schon länger geplant gewesen wäre und nur noch eine passende Gelegenheit abgewartet werden sollte. Die pompöse Beerdigung des Babys gab den Anlass. So stellt Werner Mühlhäußer fest:
„Gerade einmal 9 Monate alt verstarb am 31. Januar [1747] Charlotte Louise, Tochter Carl Wilhelm Friedrichs und seiner Lebenspartnerin Elisabeth Wünsch in Gunzenhausen. Ihre feierliche Bestattung in der Stadtkirche entsprach adeliger Gepflogenheit, worüber der Pfarreintrag knapp Auskunft gibt: Charlotte Louise D. (Abkürzung für lateinisch Domicella = Fräulein) de Falckenstein (richtig: Falkenhausen) filia nata minor (= als jüngste Tochter geboren), so aet. ¾ Jahr an Zahnfieber verstorben, ist in der hiesigen Stadtkirche den 3. Februar zu nachts mit Fackeln begraben worden. Das Grab ist bei dem hohen Altar im hinausgehen linker Hand.“ (Gunzenhausen 2007, S. 84).

Um dies zu erreichen, musste die Sache auf sichere Füße gestellt werden. Wahrscheinlich war es der markgräfliche Projekteur, Christoph Ludwig von Seckendorff-Aberdar, der den Plan fasste, dazu eine kaiserliche Urkunde zu erwirken – oder am besten gleich verschiedene. Was schließlich auch geschieht. Die Familie muss erst legitimiert und sodann nobiliert werden. Für den künftigen Besitz sollte also ein Titel beantragt werden, der dann auch verspricht, gerichtlich durchsetzbar zu sein, wenn der Markgraf selbst nicht mehr sein wird.

Es war dieser Seckendorff, der später sein Schloss Obernzenn mit einem repräsentativen Bildersaal ausstatten ließ, der im Taufeintrag der Louise Charlotte von Falkenstein zuerst genannt ist. Wahrscheinlich war es auch seine Idee, die jüngere natürliche Tochter des Markgrafen mit markgräflichen Vornamen auszustaffieren: Louise nach der Ehefrau Friederike Louise des Markgrafen und Charlotte nach dessen Mutter Christiane Charlotte. Oder nach dem Namen seiner Frau. Seckendorff war verheiratet mit Wilhelmina Charlotte Gräfin von Gronsfeld-Diekenbroick.

Elisabeth Wünsch auf Schloss Georgenthal

Hermann Kaussler gibt in seinem Buch „Der wilde Markgraf. Eine Novelle über die „Ehe zur linken Hand“ zwischen dem Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich und Elisabeth Wünsch auf dem Falkenschlößchen Georgenthal. (Gunzenhausen o. J. ) den Taufeintrag wider:

„Louise Charlotha ist geboren im Jahre 1746 den 27. April mittags um 11 Uhr. Die S. T. Frau Mutter ist Elisabetha, Frau von Falckenstein. Die hohen Taufpaten waren in hoher Gegenwart, Ihro hochwohlgeborener, hochfreiherrlich. Gnaden Herr Christoph Ludwig Freiherr von Seckendorf, Ritter des St. Johanniterordens und designierter Kommandeur zu Linzney. Der weyland römisch kaiserliche Majestätische Reichshochrat auch hochfürstlicher Brandenburg-Onoldsbacher Minister und Geheimrat, dann Resident [Präsident] des hochfürstlichen Saynischen Administratinsrat Collegii und Oberamtmann der Klöster Heilsbronnischen Senatoren, dann ihro hochwohlgeborene, hochfreiherrliche Excellenz, Herr Franz Bernhard von Seckendorf geheimer Rat Oberhofmarschall Obrist und Kommandant der Guardes du Corps auch Oberamtmann von Hohentrüdingen.“

Schon bei der Geburt des zweiten Kindes 1743 Wilhelmina Eleonore taucht der Name Falkenstein auf. Der Name Falkenstein war allerdings schon anderweitig besetzt, wie Siglinde Buchner in ihrem Aufsatz „Die Mätresse des „Wilden Markgrafen“ feststellt:

„Die Mätresse des Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich wurde nach der Geburt ihres ersten Sohnes in der Adventszeit 1734 nur einmal Elisabeth Falckin („privatim communiziert in Georgenthal“) in den Kommunikantenlisten genannt.
In den folgenden Jahren schrieb Pfarrer Decker nur „Madame“ ohne irgendwelche weiteren Namen. Im Taufeintrag ihres 2. Kindes vom 28. Sept. 1743 wurde sie Frau von Falkenstein genannt, und der Name blieb ihr, bis ihr ältester Sohn 1747 auf den Namen von Falkenhausen geadelt wurde, da die damals lebende Familie von Falkenstein gegen die Verwendung ihres Names protestiert hatte.“ (Nürnberg 2007, S. 181).

Es muss unserem Seckendorff im Jahr 1747 klar gewesen sein, dass bei der kaiserlichen Hofregistratur der Name Falkenstein nicht durchsetzbar werden würde. Er selbst war ja kaiserlicher Angestellter. Aus Falkenstein wurde einfach Falkenhausen. Es war der Kaiser selbst, der als Mitglied der Familie stolz diesen Namen Falkenstein trug. Andreas von Falkenhausen hat 2007 in seinem Buch „Zur Geschischte der Familie von Falkenhausen“ die beiden kaiserlichen Urkunden zur Legitimierung (S. 85) und Nobilierung (S. 87) Friedrich Carls widergegeben. In beiden Dokumenten erscheint in der Titulatur des Kaisers Graf von Falkenstein:

„Wir Franz von Gottes Gnaden Erwehlter Römischer Kayser zu allen Zeiten Mehrer des Reiches in Germanien und zu Jerusalem König, Hertzog zu Lothringen und Bar, Großhertzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Nomeny, Graf zu Falckenstein etc. etc. (Legitimationsurkunde vom 10.2.1747)

und

„Wir Franz von Gottes Gnaden Erwehlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, in Germanien und zu Jerusalem König, Hertzog zu Lothringen und Bar, Groß-Hertzog zu Toscana, Hertzog zu Calabrien, Geldern, Montferrat, in Schlesien zu Teschen, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Pont a Monsson und Nomeny, Graf zu Province, Vaudemont, Blanckenberg, Zütphen, Saarwerden, Salm, Falckenstein etc. etc.“ (Adelsbrief vom 12.3.1747).

In beiden kaiserlichen Urkunden wird übrigens nicht nur der erste Falkenhausen Friedrich Carl genannt, sondern auch die erste Falkenhausin Wilhelmina Eleonora. So heißt es in der Legitimationsurkunde vom 10.3.1747 „Friedrich Carl Falckenhaußen und dessen Schwester Wilhelmina Eleonora“ und im Adelsbrief mit goldener Bulle vom 12.3.1747 „Friedrich Carl von Falkenhausen samt deßen Schwester Wilhelmina Eleonora“ und „Wohlgebohrn Freyherr“ und „Freyin“.

Im Jahr 1743 war es noch nicht absehbar, dass der Name Falkenstein schon wenige Jahre später unmöglich werden würde. Es war erst zwei Jahre später, 1745, als Franz Stephan von Lothringen zum römisch-deutschen Kaiser gewählt wurde. „Am 13. September 1745 wurde Franz Stephan von Lothringen in Konklave der Frankfurter Bartholomäuskirche gewählt.“, schreibt Renate Zedinger auf Seite 187 in ihrer Biografie über den Kaiser „Franz Stephan von Lothringen (1708-1765) – Monarch Manager Mäzen (Wien Köln Weimar 2008).

Markgraf Carl Wilhelm Friedrich unterstützte offenbar diese Wahl – ganz im Gegenteil zu seinem Schwager König Friedrich II. in Preußen und Kurfürst von Brandenburg.
Denn nur wenige Wochen vor der Wahl akzeptierte der Markgraf in seiner Funktion als Taufpate am 16.8.1745 von Franz Friedrich Carl Alexander von Stapell neben seiner Frau Friederike Louise und seinem Sohn und Erbprinzen Alexander den künftigen Kaiser als Mitpaten.

Wenn also der Kaiser Franz im Jahr 1747 den Namen Falkenhausen ausgab und zusätzlich noch die beiden Namensträger in den Freiherrenstand erhob, dann muss dieser Akt als Entgegenkommen für die Unterstützung bei der Kaiserproklamation verstanden werden. Auch dies wahrscheinlich ein Werk unseres Projekteurs Seckendorff.

Literatur:

Siglinde Buchner, Die Mätresse des „Wilden Markgrafen“ – Zum 250. Todestag der Elisabeth Wünsch, in: Blätter für fränkische Geschichte, Band 30, hg. von der Gesellschaft für Familienforschung in Franken e. V. (Hg.), Nürnberg 2007, S. 177-184

Friedrich Andreas von Falkenhausen, Zur Geschischte der Familie von Falkenhausen. Erster Teil, Nidda 2007

Emma Foertsch, Die markgräfliche Familie als Paten in Ansbach, in: 82. Jahrbuch des Historischen Vereins für Mittelfranken, Ansbach 1964/1965, S. 109-163

Hermann Kaussler, Der wilde Markgraf. Ein historische Novelle über die „Ehe zur linken Hand“ zwischen dem Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich und Elisabeth Wünsch auf dem Falkenschlößchen Georgenthal, Gunzenhausen o. J., 1. Auflage

Werner Mühlhäußer u.a., Gunzenhausen – Fürstliche Residenz unter Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach (reg. 1729-1757), Gunzenhausen 2007

Renate Zedinger, Franz Stephan von Lothringen (1708-1765), Wien Köln Weimar 2008

Wanderung auf den Spuren des Wilden Markgrafen nach Georgenthal

Auf den Spuren des Wilden Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach:
Der Historische Verein für Mittelfranken organisiert eine Wanderung mit Oskar Geidner aus Wolframs-Eschenbach. Es geht durch den Mönchswald mit Lindenbühl und Georgenthal. Treffpunkt ist am Samstag, dem 9. April 2022 um 10 Uhr in Haundorf bei Gunzenhausen an der Kirche St. Wolfgang.

Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Ansbach, heute bekannt als Wilder Markgraf, der mit der preußischen Prinzessin Friederike Louise im jugendlichen Alter vermählt worden war, wandte sich zugleich auch anderen Frauen zu und heiratete möglicherweise sogar nichtoffiziell Elisabeth Wünsch, die Tochter eines Mühlknechts von der Weinzierleiner Mühle nahe Roßtal. Der Ritter von Lang bezeichnet sie in seinem berühmten Aufsatz über das Ansbach des 18. Jahrhunderts als „ländliches Mädchen“ und „blonde Schönheit“, ohne sie allerdings mit Namen zu nennen.

Elisabeth Wünsch lernte den Markgrafen Carl in Ansbach kennen – oder er sie -, kam zuerst ins Ansbacher Schloss, wohnte dann auf Schloss Georgenthal und zog schließlich 1752 nach Schloss Wald bei Gunzenhausen; zwischen 1734 und 1748 gebar sie dem Markgrafen Carl vier Kinder. Auf Betreiben des Markgrafen wurden die beiden natürlichen Söhne mit dem Namen Falkenhausen ausgestattet und anschließend in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Der ursprünglich gewünschte Name war ja schon vergeben: Der Kaiser selbst führte den Titel Graf von Falkenstein.

Schloss Wald bei Gunzenhausen gilt heute das das Stammschloss der Freiherren von Falkenhausen. Tatsächlich gehört das Haus zum Besitz des 2. Falkenhausen
Schloss Wald bei Gunzenhausen gilt heute als das Stammschloss der Freiherren von Falkenhausen. Tatsächlich gehörte das Haus zum Besitz des jüngeren Falkenhausen. Über dem Eingang prangt das Familienwappen.

„Um die finanzielle Ausstattung von Mutter Elisabeth [genannt die Madame de Falckenstein] und den … Kindern aus seiner Nebenverbindung war der Markgraf väterlich besorgt. [Tatsächlich muss man diese Konstellation als Nebenfrau und Nebenfamilie bezeichnen!]

Die Mutter bezog eine monatliche Zahlung von 500 fl.

Die Tochter Eleonore erhielt als Heiratsausstattung einen Betrag von 30.000 fl. Gut genug ausgesteuert also, um mit einem „jungen Baron von Nostitz“ (Ritter von Lang) verheiratet zu werden. Die andere Tochter starb schon im Kindesalter.

Von den beiden Söhnen erhielten
Friedrich Carl [1. Falkenhausen] Thürnhofen [bei Feuchtwangen], im Wert von 50.000 fl, Erträge von 913 fl. Trautskirchen, im Wert von 90.000 fl., Erträge von 2.000 fl., ½ von Biebersfeld, im Wert von 20.000 fl, Erträge von 483 fl. und

Friedrich Ferdinand Ludwig [der jüngere Falkenhausen] Laufenbürg, im Wert von 50.000 fl., Erträge von 1.153 fl; Wald [bei Gunzenhausen], im Wert von 75.000 fl, Erträge von 1.653 fl, ½ von Biebersfeld, im Wert von 20.000 fl, Erträge von 483 fl. Hinzu kamen noch Waldungen und Weiher.“ (Werzinger, S. 173f.)

Quellen:

Siglinde Buchner, Die Kinder des Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich, in: Gunzenhausen – Fürstliche Residenz unter Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach (reg. 1729-1757), hg. von Werner Mühlhäußer u. a., Schrenk-Verlag: Gunzenhausen 2007, S. 31-68

Carl Heinrich Ritter von Lang, Geschichte des vorletzten Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, Carl Brügel: Ansbach 1848

Dieter R. Werzinger, Die zollerischen Markgrafen von Ansbach Verlag Degener & Co.: Neustadt/Aisch 1995

Elisabeth Wünsch, die Stamm-Mutter des Hauses Falkenhausen

LEIDENDORF/WALD – In ihrem Beitrag „Stammt die Mätresse des ‚Wilden Markgrafen’ und Stamm-Mutter der Freiherren von Falkenhausen aus einer Exulanten-Familie?“ für die „Blätter für fränkische Familienkunde“ der Gesellschaft für Familienforschung in Franken (Band 30, 2007) kommt Siglinde Buchner zu einem sensationellen Ergebnis:

Freiherren von Falkenhausen - Morganatische Nebenlinie der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach |  Elisabeth Wünsch Stamm Mutter derer  von Falkenhausen
Freiherren von Falkenhausen – Morganatische Nebenlinie der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach|Bild:Wikipedia

„Obwohl der Geburtsort von Elisabeth Wünsch und die Heirats-, Geburts- und Sterbedaten ihrer Eltern Matthäus und Barbara Windsch noch unbekannt sind, konnte die Identität von Elisabeth Wünsch geklärt werden.

Sie ist nicht identisch mit Eva Elisabeth Winkler, die in Leidendorf geboren wurde.

Sie war nicht die Tochter eines Falkners gewesen, sondern die eines Mühlknechts.“ Und weiter stellt sie fest: „Nach Hans Bahlow leiten sich die Namen Windisch, Winsch, Winschmann und Wünsch her von: ‚der Wende oder Sorbe, daher in der Ober-Lausitz am häufigsten.’“

Siglinde Buchner räumt damit mit der immer noch sehr gern erzählten Legende von der Abstammung eines Falkenbauern auf, die Dieter R. Werzinger in seiner Dissertation Die zollerischen Markgrafen von Ansbach“ (1995) wiederholt: „Der Markgraf Carl Wilhelm Friedrich, der mit der preußischen Prinzessin in sehr jugendlichem Alter vermählt worden war, wandte sich rasch von ihr ab und heiratete zur linken Hand Elisabeth Wünsch, die Tochter eines Landwirts, der beim Fürsten als Falkner im Dienst stand.“

Tatsächlich kann eine Ehe zur linken Hand zwischen dem Markgrafen und der Madame Wünschin nicht festgestellt werden. Und auch hat sich der Markgraf nicht von seiner Ehefrau getrennt. Bis 1765 lebte Friederike Louise im Ansbacher Schloss.

Vielmehr ist es so, dass der Markgraf Carl neben seiner angetrauten Ehefrau Friederike Louise zusätzlich eine „Nebenfrau“ samt Familie unterhält und finanziert, wie Arno Störkel in seinem Buch „Friederike Louise, Prinzessin in Preußen – Markgräfin von Ansbach“ feststellt (2018).
Vier Kinder hat der Markgraf mit Elisabeth Wünsch, die Tochter Louise Charlotte stirbt allerdings wenige Monate nach der Geburt. Die restlichen drei erhalten den Namen Falkenhausen und werden in den Adelsstand zu Freiin und Freiherren von Falkenhausen erhoben.

Beide Familien, also das alte Haus Ansbach und das neue Haus Falkenhausen, werden durch den Markgrafen zur Kollaboration gezwungen. Dies wird schon klar, wenn man sich die gewaltigen finanziellen Mittel ansieht, die Carl aus dem Haus Ansbach in das Haus Falkenhausen transferiert:

„Die Mutter [Elisabeth Wünsch] bezog eine monatliche Zahlung von 500 fl.
Die Tochter [Wilhelmina Eleonora Freiin von Falkenhausen] erhielt als Heiratsausstattung einen Betrag von 30.000 fl.
Von den beiden Söhnen erhielten
Friedrich Carl Freiherr von Falkenhausen [Schloss und Gut] Thürnhofen, im Wert von 50.000 fl, Erträge von 913 fl. [Schloss und Gut] Trautskirchen, im Wert von 90.000 fl., Erträge von 2.000 fl., ½ von [Schloss und Gut] Biebersfeld, im Wert von 20.000 fl, Erträge von 483 fl. und

Friedrich Ferdinand Ludwig Freiherr von Falkenhausen [Schloss und Gut] Laufenbürg, im Wert von 50.000 fl., Erträge von 1.153 fl; [Schloss und Gut] Wald, im Wert von 75.000 fl, Erträge von 1.653 fl, ½ von [Schloss und Gut] Biebersfeld, im Wert von 20.000 fl, Erträge von 483 fl.Hinzu kamen noch Waldungen und Weiher im Wert von 5.991 fl und Erträge von 97 fl.
Noch verbleibende Differenzen bei der hälfigen Aufteilung sollten durch Geldzahlungen ausgeglichen werden.“ (Dieter R. Werzinger).

Dieser Schritt ist notwendig, weil Markgraf Carl auf die Erbansprüche seiner Kinder aus der Nebenfamilie verzichtet.

„In einem Schreiben vom 12. April 1747 teilte Markgraf Carl seinem Schwager, dem Preußenkönig Friedrich II., mit, dass er zwei außereheliche Kinder habe, die der Kaiser in den Freiherrenstand erhoben habe. [Das dritte Kind sollte erst 1748 geboren werden.]
Doch sollten seine Kinder keine Ansprüche auf seine Lande haben, d. h. sie dürften nicht die offizielle Erbfolge antreten. Dies war für den preußischen König ein wichtiges Zugeständnis, denn es war bekannt, dass der französische König Ludwig XIV. seine außerehelichen Kinder nicht nur anerkannt hatte, sondern – wahrscheinlich angesichts der hohen Sterblichkeitsrate in der legitimen königlichen Familie – testamentarisch bestimmt hatte, dass sie das Recht hätten, die Thronfolge anzutreten, falls die rechtmäßige königliche Familie aussterben würde.“


(Siglinde Buchner, Die Kinder des Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich, in: Werner Mühlhäußer [Hg], Gunzenhausen – Fürstliche Residenz unter Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach [reg. 1729-1757], 2007).

Diese Zusammenarbeit zwischen den beiden Häusern Ansbach und Falkenhausen wird durch den Besuch des ersten Falkenhausen auf der Grand Tour des neuen Erbprinzen Alexander in Venedig besiegelt (1753). So schreibt der Hof=Kammer=Rath Hirsch in seinem Buch „Reise durch Italien und Frankreich in den Jahren 1752 und 1753, worinnen auch von der Reise des Herrn Markgrafen von Ansbach als Erbprinz, nach Venedig und Rom, Nachricht gegeben wird (1808, Nachdruck 2005):

„Den 14. Januar langte Herr Geheime Rath von Voit mit Herrn von Falkenhausen aus Ansbach hier an. Wir machten ihnen noch des Nachts unsere Visite.“ Und hat Bestand. Abzulesen schon allein aus der Tatsache, dass der Markgraf Alexander bei den Kindern seiner Halbgeschwister Taufpate ist, wie Emma Foertsch in ihren Beitrag „Die markgräfliche Familie als Paten in Ansbach“ (1964) dokumentiert.

„Elisabeth Wünsch wohnte ursprünglich in Schloß Georgenthal, dann nach 1752 in Schloß Wald; zwischen 1734 und 1748 gebar sie dem Markgrafen vier Kinder.“ (Dieter R. Werzinger).
Das Haus Ansbach ist 1806 untergegangen und das Jagdschloß Georgenthal im Mönchswald nahe Haundorf abgetragen. Das Haus Falkenhausen lebt hingegen fort und sitzt bis heute auf Schloss Wald am Altmühlsee nahe Gunzenhausen, dem Stammsitz der Familie.