Zur Geschichte der Schlossbibliothek Ansbach

Beitrag von Marlene Tiggesbäumker-Mütherties (Haus Bökerhof)

Im 18. Jahrhundert wurde das fränkische Fürstentum Ansbach nach französischem Vorbild völlig vom unumschränkten Absolutismus bestimmt.
Von Wilhelm Friedrich (1685; reg. 1703-1723) durchgesetzt, erreichte er unter dessen Sohn Carl Wilhelm Friedrich (1712; 1729-1757) seinen Höhepunkt, bis er unter der Regierung des letzten Markgrafen Carl Alexander (1736; reg. 1757-1791) allmählich ausklang. Der Hof stand im Mittelpunkt kulturellen Lebens und war Anziehungspunkt für Künstler und Gelehrte.

Durch ein Dekret vom 21. Dezember 1720 erklärte Wilhelm Friedrich die fürstliche Hausbibliothek zur öffentlichen Landesbibliothek und schuf mit diesem einschneidenden Ereignis die Basis für den geistigen und wissenschaftlichen Aufschwung im Ansbach des 18. Jahrhunderts. Bestätigt wurde das Dekret mit einem gedruckten Ausschreiben vom 14. Juli 1721, dem ein weiteres am 18. Februar 1726 auf Veranlassung seiner Gemahlin Christiane Charlotte folgte, die nach seinem Tod im Jahr 1723 vorübergehend für ihren unmündigen Sohn die Regentschaft übernahm.

Hofstaat muss mit einem Obolus beitragen

Die Aufstockung des Erwerbungsetats ermöglichte eine erst 1731 veröffentlichte Verordnung, der zufolge jeder markgräfliche Bedienstete bei Amtsantritt einen bestimmten Obolus an die Bibliothekskasse entrichten musste. Die Höhe der Beitragsgelder, die sich jährlich auf 350-400 fl. [Gulden] beliefen, war nach Dienstgraden gestaffelt.

Minister, Geheimer Rat, Oberhofmarschall,
Oberjägermeister, Obriststallmeister usw. je 8 fl.
Obrist, Forstmeister, Oberamtmann, Kollegialrat usw. je 6 fl.
Rittmeister, Kapitän, Kammerjunker, Hofmedikusje 4 fl.
Dekan, Hofjunker, Sekretär, Rektor usw. je 3 fl.
Geistlicher, Leutnant, Kanzelist, Kammerdiener usw. je 2 fl.

Abgesehen von den Geldern, die bei besonderen Anlässen gestiftet wurden, flossen der Bibliothekskasse aus markgräflichem Fond außerdem jährlich 200 fl. zu.

Verleger und Drucker müssen Pflichtexemplare abgeben

Gemäß dem seit 1699 in Preußen geforderten Pflichtexemplarrecht wurden die Verleger und Drucker des Fürstentums aufgefordert, je ein Exemplar einer Neuerscheinung an die Bibliothek abzuliefern. Aufgrund der markgräflichen Verordnungen, die die obligatorische Beitragsleistung neuer Bediensteter und die Pflichtabgabe von Neuerscheinungen festlegte, konnten die Bestände der zunächst nur einige tausend Bücher umfassenden Schlossbibliothek beträchtlich vermehrt werden.

Markgräfin Christiane Charlotte richtet Stiftung ein


Der Impetus zur Bibliotheksstiftung ging von der kunstsinnigen Christiane Charlotte aus, der jüngsten Tochter Herzog Friedrich Karls von Württemberg, die am elterlichen Hof in Ludwigsburg die französische Kultur kennen und schätzen gelernt hatte und vielseitige Interessen zeigte. In den sechs Jahren, in denen sie für ihren unmündigen Sohn Carl Wilhelm Friedrich die Regierung führte, wurde die Bibliothek der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 1725 bereicherte sie die Bibliothek durch den Ankauf der stattlichen Büchersammlung des in Kleve verstorbenen königlichen Geheimrats von Blaspiel. 1726 machte die erhöhte Brandgefahr im Schloss, ausgelöst durch die häufigen festlichen Veranstaltungen, die Verlagerung der Bestände in das sog. Marschalkhaus erforderlich.

Auf Anregung des berühmten Obristbaudirektors Carl Friedrich von Zocha ließ Christiane Charlotte zahlreiche wertvolle Bücher aus der Sammlung des französischen Kardinals Guillaume Du Bois in Holland ersteigern, von den einige in Leder gebundene kostbare Bände ursprünglich aus der Privatbibliothek des Bibliothécaire du Roi Abbé Jean Jérôme Bignon stammten.
Der größte Teil der vielfach mit geschmackvollen Superlibros versehenen Werke aus der prachtvollen Handbibliothek der Markgräfin wurde nach ihrem Ableben in den Bestand der Landesbibliothek integriert, darunter vornehmlich französische Schriftsteller, aber auch griechische und lateinische Klassiker nach den handlichen Ausgaben in usum delphini, Reisebeschreibungen sowie geschichtliche und philosophische Literatur.

Private Büchersammlungen werden eingereiht


Weitere namhafte private Sammlungen, z. B. von Immanuel Meyer, Zacharias Konrad von Uffenbach und Professor Nikolaus Hieronymus Gundling sowie dem Oberbaudirektor Carl Friedrich von Zocha gelangten geschlossen oder in Auszügen durch Ankauf oder Schenkung uner Markgraf Carl Wilhelm Friedrich in die hochfürstliche Bibliothek. Eine wesentliche Erweiterung bedeutschtete auch 1733 die Übernahme der Konsistorialbibliothek, die mit der Bibliothek des St. Gumbert Stifts in Ansbach vereinigt worden war.

Carl Wilhelm Friedrch, der im 19. Jahrhundert zu Unrecht zum „Wilden Markgrafen“ gestempelte Sohn von Wilhelm Friedrich und Christiane Charlotte hatte 1729 in Berlin die hochmütige und stolze Königstochter Friederike Louise geheiratet, die sich ihrem derben, temperamentvollen, leicht jähzornigen und zu Ausschweifungen neigenden Gemahl im Laufe ihrer Ehe entfremdete und in die Abgeschiedenheit nach Unterschwaningen zurückzog.

Mit seinem Schwager Friedrich dem Großen schloss Carl Wilhelm Friedrich 1752 das Pacturm Fridericianum. Dieses Hausabkommen, eine Erneuerung der Dispositio Achillea, bekräftigte die Erbfolge zugunsten des Hauses Preußen.

Markgraf Carl gibt Landesbibliothek rechtliche Verfassung


Der Schlossbibliothek, die häufig auch als hochfürstliche oder herrschaftliche Bibliothek bezeichnet wurde, verlieh der Markgraf ihre rechtliche Grundlage durch den Fundationsbrief vom 6. Februar 1738, in dem er u. a. verfügte, dass die Bibliothek zusammen mit dem Münzkabinett als beständiges zum Hause Brandenburg-Onolzbach gehöriges Stück angesehen und gehalten werden solle. Sie dürfe „zu keiner Zeit dismembriert, getheilet, ganz oder zum Theil verschenket, verpfändet oder alieniret oder veräußert“ werden, sondern müsse als ein „vor alle Wissenschaften gehöriges edles Kleinod und sonderbare Zierde“ der fürstlichen Residenz beigehalten und bereichert werden. Dies zur öffentlich fideikommissarischen Einrichtung erklärte Bibliothek des Hauses Brandenburg sollte den Einheimischen, Fremden, Lehrenden und Lernenden dienen und vor allem den fürstlichen Collegien, dem Archiv und der studierenden Jugend des Gymnasiums von Nutzen sein. Der Stiftungsbrief bietet ein schönes Beispiel für die aufgeklärten Bestrebungen des markgräflichen Hofes.

Durch den Verkauf des Maschalkhauses im Jahr 1739, das ohnehin den Platzanforderungen der Bücherlast nicht mehr genügte, wurde 1745 die Rückverlegung der auf 15.000 Bände angewachsenen Bibliothek in das Schloss vorgenommen. Betreut wurde die Bibliothek bis 1764 von den Hofräten Johann Sigmund Strebel und Gottlieb Paul Christ aus Coburg.

Hofarchitekt Retty erhält Auftrag für Bibliotheksneubau

Da 1746 anlässlich eines Festes im Schloß ein Feuer ausbrach, das glücklicherweise keinen größeren Schaden anrichtete, wurde der Bau eines Bibliotheksgebäudes in Erwägung gezogen. Zu diesem Zweck entwarf der Baudirektor und Ingenieur-Capitän Leopoldo Retty einen Plan, der aus finanziellen Gründen nie zur Verwirklichung kam. Obwohl Carl Wilhelm Friedrich sich in hohem Maß der Verwaltung und Jagd zuwandte, setzte er sich für den Ausbau der Bibliothek ein, der er bereits 1730 den größten Teil seiner Hausbibliothek stiftete. An der Förderung der Wissenschaften war im insofern gelegen, als Ansbach anderen Höfen nicht nachstehen sollte.

Das genaue Gegenteil seines Vaters verkörperte der letzte Markgraf Christian Friedrich Carl Alexander, der sich zu dem Kunst- und Geistesleben der westlichen Großmächte hingezogen fühlte und das Musik- und Theaterleben am Hofe schätze. Während seiner Regierungszeit wurden der Bibliothek zwei geschlossene Privatsammlungen testamentarisch vermacht, und zwar die Büchersammlung des Geschichtsschreibers Johann Heinrich von Falkenstein sowie die medizinische Fachbibliothek des markgräflichen Leibarztes Hellwig Christian Mayer. Käuflich erworben wurden keine geschlossenen Sammlungen mehr; stattdessen konzentrierte sich die Erwerbung auf laufende Neuerscheinungen und kleinere Lückenergänzungen.

Markgraf Alexander fördert Kunst und Wissenschaft


1769 fiel Alexander, dessen Geisteshaltung, Lebensstil und Regierungsweise von der Aufklärung geprägt waren, das Fürstentum Bayreuth zu, als mit dem Tod des Markgrafen Friedrich Christian die Brandenburg-Kulmbachische Linie erloschen war. In seiner Funktion als Landesherr beider Fürstentümer nahm Markgraf Alexander sich der Belange der Landesuniversität Erlangen an, die seither den Namen Friedrich-Alexander-Universität trägt.

Von seinen zahlreichen Reisen in Deutschland und in den westlichen Ländern brachte er stets eine Ausbeute für die Bibliothek mit, darunter kostbare Prachtausgaben, und trug auf diese Weise erheblich zur Bereicherung der hochfürstlichen Bibliothek bei. Im Oktober 1769 erteilte er wichtige Instruktionen, die Schlossbibliothek betreffend. So legte er z. B. fest, dass die Bibliothekare ohne Rücksprache mit ihren Kollegen kein Buch kaufen oder gar ein Buch der Herrschaft verkaufen durften.
Zuständig für die Bibliothek in den Jahren 1765 bis 1791 waren der Stiftskaplan Johann Jakob Spieß, der Hofkammerrat Adam Ludwig Wetzel sowie der Gymnasialprofessor Johann Georg Zenker. Ihrem unermüdlichen Einsatz ist es zu verdanken, dass der Reiseschriftsteller Philipp Wilhelm Gercken nicht nur den wissenschaftlichen Bestand, sondern auch die gute Ordnung der Bücher rühmte.

Fürstentümer Ansbach und Bayreuth fallen an Königreich Preußen

Nach dem Ableben seiner Gemahlin Friederike Caroline verzichtete der kinderlose Markgraf Alexander zugunsten Preußens auf die Herrschaft über die Hohenzollern’schen Fürstentümer Ansbach und Kulmbach-Bayreuth und zog sich mit seiner Favoritin Lady Craven nach England zurück.

Über das weitere Schicksal der an seltenen und kostbaren Beständen reichen Bibliothek, die die von den Zeitströmungen beeinflussten Neigungen und Interessen der Markgrafen und Markgräfinnen widerspiegelt, soll im Folgenden eingegangen werden.

Festzuhalten ist, dass als wahre Kunst- und Bücherfreunde im 17. Jahrhundert Johann Friedrich und im 18. Jahrhundert Christiane Charlotte sowie Alexander zum Wohl der Bibliothek beigetragen haben.

Schlossbibliothek Unterschwaningen wird nach Ansbach transportiert

Nach der Abdankung des Markgrafen Alexander regierte in Ansbach-Bayreuth 14 Jahre lang unumschränkt wie ein „Vizekönig“ Minister Karl August von Hardenberg. Durch eine Erhöhung des Bibliotheksetats auf 500 Gulden schien die würdige Fortsetzung der markgräflichen Stiftung zunächst gesichert, doch bereits nach 1802 wurde die planmäßige Erwerbung nicht mehr konsequent durchgeführt, bis sie im Zuge der politischen Ereignisse völlig unterblieb. Die einzige größere Errungenschaft während der preußischen Ära stellte die Bibliothek des Schlosses Unterschwaningen dar, die 1802 nach Ansbach transportiert wurde und von den Markgräfinnen Christiane Charlotte und Friederike Louise zusammengetragene Bücherschätze verborgen hielt.

Aus: Marlene Tiggesbäumker-Mütherties, „Die markgräfliche Schloßbibliothek Ansbach als Grundstock der Universitätsbibliothek Erlangen“, Hausarbeit zur Prüfung für den höheren Bibliotheksdienst an der Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen in Köln, (1985). Das Exemplar in der Vereinsbibliothek des Vereins der Freunde Triesdorf und Umgebung e. V. in der Villa Sandrina zu Triesdorf kann dort eingesehen werden. Terminvereinbarung unter Tel. 09826/335.

Die heimliche Hochzeit im Haus des Falkners

Palais Heydenab GunzenhausenHeydenabsches Haus| Markgrafen zu Ansbach Foto:Die Ansbachische Markgrafenstraße

WEIDENBACH/GUNZENHAUSEN –

Heydenabsches Haus| Markgrafen zu Ansbach  Foto:Die Ansbachische Markgrafenstraße
Heydenab’sches Haus| 1737 baut der markgräflich-ansbachische Hofarchitekt Leopoldo Rettÿ das Heydenab’sche Haus zwischen Weidenbach und Triesdorf. Foto: Die Ansbachische Markgrafenstraße

Mit ihrem Beitrag „Ernst Wilhelm von Heydenab (1701-1758), Oberamtmann von Gunzenhausen. Ein Günstling des Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach“ (Alt=Gunzenhausen, hg. vom Verein für Heimatkunde Gunzenhausen, Heft. 69/2014) legt Siglinde Buchner aus Weißenburg erstmalig eine kurze Lebensbeschreibung über einen der wichtigsten Figuren am Hof des Markgrafen Carl vor.

Wappen der Familie von Heydenab Foto: Die Ansbachische Markgrafenstraße
Wappen der Familie von Heydenab Foto: Die Ansbachische Markgrafenstraße
 

Ernst Wilhelm Anton von Heydenab besaß in Weidenbach-Triesdorf Schloss und Gut sowie in Gunzenhausen ein Stadtschloss (heute: Filiale Gunzenhausen der VR-Bank Mittelfranken West, Ansbach).

Einem Mitglied des Vereins der Freunde Triesdorf und Umgebung aus Weidenbach ist jetzt im Kirchenbuch der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Weidenbach ein Fund geglückt, der die Lebensgeschichte des Obristfalkenmeisters am Ansbacher Hof weiter aufhellt. Dort steht:
„Kirchenbuch Weidenbach. Johann Andreas Frei wurde am 3. Mai 1744 Dom. Rog. von Dekan Schülin zu Gunzenhausen eingesetzt. Unter ihm wurde der Bau des neuen Pfarrhauses vollendet. Auf einem im Geburtsregister vom Jahre 1746 eingehefteten Blättchens berichtet er folgendes merkwürdige amtliche Vorkommnis.

Ao 1746 den 24. Septbr. wurde ich zum Herrn Obrist-Wachtmeister, wie auch Falkenmeister und Kammerjunker von Heidenaber berufen, woselbst ich obgedachten Herrn und Herrn Kammer-Rat Schaudig antraf, welcher mir von meinem Durchlauchigst- und Gnädigsten Landesfürsten und Herrn einen mit dem Höchfürstl. Wappen versiegelten Brief überreichte, welcher zur Überschrift folgende Worte hatte:
Ad Parochum Weidenbachensem. Der Inhalt ist fideliter copirt folgender: Ich als Summus Episcopus befehle dem Pfarrer zu Weidenbach, das er die Copulation an den Obrist-Wachtmeister, wie auch Falkenmeister und Kammerjunker von Heidenaber vollziehen und es so einrichten darf, [daß] auf sein Verlangen ihm ein Attest vor Geburt seiner lieben Kinder soll gegeben werden. Carl Wilhelm Friedrich als Episcopus. His publice lectis wurde insolvirt den 25. Septbr. darauf als Sonntag XVI. p. Trin. abends im Beisein Herrn Rittmeisters von Reitzenstein, Herrn Hauptmanns von Hofer und Herrn Stallmeisters Diezel die priesterliche Einsegnung mit Frl. Mar. Barb. Seizin vorzunehmen, welches auch bei Licht abgeredeter Massen nach gehaltener kurzen Sermon geschehen. Der Herr, dessen wir sind und deme wir dienen, wende diese und alle Ehen zum Besten. J. A. Frej, Past.’ “


Der Grund für die Empörung des Weidenbacher Pfarrers ist klar: Heydenab lebte schon seit Jahren mit seiner Haushälterin Maria Barbara Seiz in wilder Ehe in seinem Weidenbacher Haus zusammen und hatte mit ihr bereits vier Kinder: Johann Christoph (*1741), Johanna Wilhelmina (*1743), Sophia Henrica Charlotta (*1744) und Ehrenfried Johann Christian (*1746).
Zwei weitere sollten noch folgen: Wilhelmina Carolina 1747 und eine Totgeburt am 10.9.1748. Bei der von Siglinde Buchner angebotenen Tochter Maria Sibylla Elisabeth könnte es sich auch um die Schwester des Obristfalkenmeisters handeln, wird sie doch in der gedruckten Leichenpredigt 1756 als „geborene Freyin von Heydenab“ genannt.

Durch Befehl des Markgrafen in seiner Funktion als Bischof von Ansbach wurden durch die nachträgliche, klandestine Ehe – vor Ausschluss der Öffentlichkeit in der privaten Kapelle des Heydenab’schen Hauses – die Kinder aus dem Hause des Falkners legitimiert und somit die Voraussetzung geschaffen, diese eigentlich nicht-ehelichen Kinder Heydenabs in die Gesellschaft einzuführen und schließlich – in der Perspektive – gut zu verheiraten. Somit wurde durch die Legitimation der Kinder des Heydenab das Verfahren hergestellt und erprobt, welches später auch in markgräflicher Sache angewandt wurde. Bei der Legitimation der Kinder des Markgrafen Carl aus seiner illegitimen Beziehung mit Elisabeth Wünsch: die Freiin und Freiherren von Falkenhausen.

Palais Heydenab Gunzenhausen Heydenab’sches Haus| 1750 ist es Rettÿs Nachfolger Hofbaumeister Johann David Steingruber, der statt eines Rathauses für Gunzenhausen an die prominente Stelle direkt am Marktplatz das Adelspalais für den Falkenmeister von Heydenab erstellt. Der bereits 1748 gefertigte Rathausentwurf wird dazu geringfügig abgewandelt. Die künftige Rangerhöhung zum Obristfalkenmeister und Oberamtmann von Gunzenhausen 1751 kündigte sich also bereits an Foto: Die Ansbachische Markgrafenstraße