Die ansbachische Familie derer von Falkenstein und der Namenswechsel auf Falkenhausen

Schloss Wald bei Gunzenhausen gilt heute als der Stammsitz der Familie von Falkenhausen.

Tatsächlich besteht die Familie aus zwei Linien. Während der Stammsitz der älteren Linie Trautskirchen der Familie schon lange verloren gegangen ist, wird Wald noch heute von der Familie bewohnt.
Die aktuelle Schlossherrin ist Caroline Freiin von Falkenhausen.

Sie öffnete zum Tag des offenen Denkmals 2023 das Anwesen für die Öffentlichkeit. https://www.tag-des-offenen-denkmals.de/denkmal/cllqn671b000ilb0fxxjr8iiv

ansbachische Familie derer von Falkenstein Schloss Wald bei Gunzenhausen gilt heute als der Stammsitz der Familie von Falkenhausen
Schloss Wald bei Gunzenhausen. Foto: Die Ansbachische Markgrafenstraße

Stifter der Familie, die ursprünglich Falckenstein hiess, ist der am 20. Oktober 1734 auf Schloss Georgenthal bei Haundorf geborene Friedrich Carl.
Sein Vater war der regierende Markgraf Carl von Brandenburg-Ansbach, seine Mutter Elisabeth von Falkenstein, damals noch Elisabeth Wünsch.

Nach dem frühen Tod seiner jüngeren Schwester Louise Charlotte von Falkenstein am 31. Januar 1747 in Gunzenhausen – der Markgraf Carl hielt sich am liebsten in der Oberamtstadt auf, wo er insbesondere der Falkenjagd nachging – wird es Zeit, die Zukunft der markgräflichen Nebenfamilie zu sichern. Die Familie sollte mit Kapitalien ausgestattet werden. Und die Regelung musste auch im Falle des Todes des Markgrafen Bestand haben.

Er scheint, als ob dieses Vorhaben schon länger geplant gewesen wäre und nur noch eine passende Gelegenheit abgewartet werden sollte. Die pompöse Beerdigung des Babys gab den Anlass. So stellt Werner Mühlhäußer fest:
„Gerade einmal 9 Monate alt verstarb am 31. Januar [1747] Charlotte Louise, Tochter Carl Wilhelm Friedrichs und seiner Lebenspartnerin Elisabeth Wünsch in Gunzenhausen. Ihre feierliche Bestattung in der Stadtkirche entsprach adeliger Gepflogenheit, worüber der Pfarreintrag knapp Auskunft gibt: Charlotte Louise D. (Abkürzung für lateinisch Domicella = Fräulein) de Falckenstein (richtig: Falkenhausen) filia nata minor (= als jüngste Tochter geboren), so aet. ¾ Jahr an Zahnfieber verstorben, ist in der hiesigen Stadtkirche den 3. Februar zu nachts mit Fackeln begraben worden. Das Grab ist bei dem hohen Altar im hinausgehen linker Hand.“ (Gunzenhausen 2007, S. 84).

Um dies zu erreichen, musste die Sache auf sichere Füße gestellt werden. Wahrscheinlich war es der markgräfliche Projekteur, Christoph Ludwig von Seckendorff-Aberdar, der den Plan fasste, dazu eine kaiserliche Urkunde zu erwirken – oder am besten gleich verschiedene. Was schließlich auch geschieht. Die Familie muss erst legitimiert und sodann nobiliert werden. Für den künftigen Besitz sollte also ein Titel beantragt werden, der dann auch verspricht, gerichtlich durchsetzbar zu sein, wenn der Markgraf selbst nicht mehr sein wird.

Es war dieser Seckendorff, der später sein Schloss Obernzenn mit einem repräsentativen Bildersaal ausstatten ließ, der im Taufeintrag der Louise Charlotte von Falkenstein zuerst genannt ist. Wahrscheinlich war es auch seine Idee, die jüngere natürliche Tochter des Markgrafen mit markgräflichen Vornamen auszustaffieren: Louise nach der Ehefrau Friederike Louise des Markgrafen und Charlotte nach dessen Mutter Christiane Charlotte. Oder nach dem Namen seiner Frau. Seckendorff war verheiratet mit Wilhelmina Charlotte Gräfin von Gronsfeld-Diekenbroick.

Elisabeth Wünsch auf Schloss Georgenthal

Hermann Kaussler gibt in seinem Buch „Der wilde Markgraf. Eine Novelle über die „Ehe zur linken Hand“ zwischen dem Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich und Elisabeth Wünsch auf dem Falkenschlößchen Georgenthal. (Gunzenhausen o. J. ) den Taufeintrag wider:

„Louise Charlotha ist geboren im Jahre 1746 den 27. April mittags um 11 Uhr. Die S. T. Frau Mutter ist Elisabetha, Frau von Falckenstein. Die hohen Taufpaten waren in hoher Gegenwart, Ihro hochwohlgeborener, hochfreiherrlich. Gnaden Herr Christoph Ludwig Freiherr von Seckendorf, Ritter des St. Johanniterordens und designierter Kommandeur zu Linzney. Der weyland römisch kaiserliche Majestätische Reichshochrat auch hochfürstlicher Brandenburg-Onoldsbacher Minister und Geheimrat, dann Resident [Präsident] des hochfürstlichen Saynischen Administratinsrat Collegii und Oberamtmann der Klöster Heilsbronnischen Senatoren, dann ihro hochwohlgeborene, hochfreiherrliche Excellenz, Herr Franz Bernhard von Seckendorf geheimer Rat Oberhofmarschall Obrist und Kommandant der Guardes du Corps auch Oberamtmann von Hohentrüdingen.“

Schon bei der Geburt des zweiten Kindes 1743 Wilhelmina Eleonore taucht der Name Falkenstein auf. Der Name Falkenstein war allerdings schon anderweitig besetzt, wie Siglinde Buchner in ihrem Aufsatz „Die Mätresse des „Wilden Markgrafen“ feststellt:

„Die Mätresse des Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich wurde nach der Geburt ihres ersten Sohnes in der Adventszeit 1734 nur einmal Elisabeth Falckin („privatim communiziert in Georgenthal“) in den Kommunikantenlisten genannt.
In den folgenden Jahren schrieb Pfarrer Decker nur „Madame“ ohne irgendwelche weiteren Namen. Im Taufeintrag ihres 2. Kindes vom 28. Sept. 1743 wurde sie Frau von Falkenstein genannt, und der Name blieb ihr, bis ihr ältester Sohn 1747 auf den Namen von Falkenhausen geadelt wurde, da die damals lebende Familie von Falkenstein gegen die Verwendung ihres Names protestiert hatte.“ (Nürnberg 2007, S. 181).

Es muss unserem Seckendorff im Jahr 1747 klar gewesen sein, dass bei der kaiserlichen Hofregistratur der Name Falkenstein nicht durchsetzbar werden würde. Er selbst war ja kaiserlicher Angestellter. Aus Falkenstein wurde einfach Falkenhausen. Es war der Kaiser selbst, der als Mitglied der Familie stolz diesen Namen Falkenstein trug. Andreas von Falkenhausen hat 2007 in seinem Buch „Zur Geschischte der Familie von Falkenhausen“ die beiden kaiserlichen Urkunden zur Legitimierung (S. 85) und Nobilierung (S. 87) Friedrich Carls widergegeben. In beiden Dokumenten erscheint in der Titulatur des Kaisers Graf von Falkenstein:

„Wir Franz von Gottes Gnaden Erwehlter Römischer Kayser zu allen Zeiten Mehrer des Reiches in Germanien und zu Jerusalem König, Hertzog zu Lothringen und Bar, Großhertzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Nomeny, Graf zu Falckenstein etc. etc. (Legitimationsurkunde vom 10.2.1747)

und

„Wir Franz von Gottes Gnaden Erwehlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, in Germanien und zu Jerusalem König, Hertzog zu Lothringen und Bar, Groß-Hertzog zu Toscana, Hertzog zu Calabrien, Geldern, Montferrat, in Schlesien zu Teschen, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Pont a Monsson und Nomeny, Graf zu Province, Vaudemont, Blanckenberg, Zütphen, Saarwerden, Salm, Falckenstein etc. etc.“ (Adelsbrief vom 12.3.1747).

In beiden kaiserlichen Urkunden wird übrigens nicht nur der erste Falkenhausen Friedrich Carl genannt, sondern auch die erste Falkenhausin Wilhelmina Eleonora. So heißt es in der Legitimationsurkunde vom 10.3.1747 „Friedrich Carl Falckenhaußen und dessen Schwester Wilhelmina Eleonora“ und im Adelsbrief mit goldener Bulle vom 12.3.1747 „Friedrich Carl von Falkenhausen samt deßen Schwester Wilhelmina Eleonora“ und „Wohlgebohrn Freyherr“ und „Freyin“.

Im Jahr 1743 war es noch nicht absehbar, dass der Name Falkenstein schon wenige Jahre später unmöglich werden würde. Es war erst zwei Jahre später, 1745, als Franz Stephan von Lothringen zum römisch-deutschen Kaiser gewählt wurde. „Am 13. September 1745 wurde Franz Stephan von Lothringen in Konklave der Frankfurter Bartholomäuskirche gewählt.“, schreibt Renate Zedinger auf Seite 187 in ihrer Biografie über den Kaiser „Franz Stephan von Lothringen (1708-1765) – Monarch Manager Mäzen (Wien Köln Weimar 2008).

Markgraf Carl Wilhelm Friedrich unterstützte offenbar diese Wahl – ganz im Gegenteil zu seinem Schwager König Friedrich II. in Preußen und Kurfürst von Brandenburg.
Denn nur wenige Wochen vor der Wahl akzeptierte der Markgraf in seiner Funktion als Taufpate am 16.8.1745 von Franz Friedrich Carl Alexander von Stapell neben seiner Frau Friederike Louise und seinem Sohn und Erbprinzen Alexander den künftigen Kaiser als Mitpaten.

Wenn also der Kaiser Franz im Jahr 1747 den Namen Falkenhausen ausgab und zusätzlich noch die beiden Namensträger in den Freiherrenstand erhob, dann muss dieser Akt als Entgegenkommen für die Unterstützung bei der Kaiserproklamation verstanden werden. Auch dies wahrscheinlich ein Werk unseres Projekteurs Seckendorff.

Literatur:

Siglinde Buchner, Die Mätresse des „Wilden Markgrafen“ – Zum 250. Todestag der Elisabeth Wünsch, in: Blätter für fränkische Geschichte, Band 30, hg. von der Gesellschaft für Familienforschung in Franken e. V. (Hg.), Nürnberg 2007, S. 177-184

Friedrich Andreas von Falkenhausen, Zur Geschischte der Familie von Falkenhausen. Erster Teil, Nidda 2007

Emma Foertsch, Die markgräfliche Familie als Paten in Ansbach, in: 82. Jahrbuch des Historischen Vereins für Mittelfranken, Ansbach 1964/1965, S. 109-163

Hermann Kaussler, Der wilde Markgraf. Ein historische Novelle über die „Ehe zur linken Hand“ zwischen dem Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich und Elisabeth Wünsch auf dem Falkenschlößchen Georgenthal, Gunzenhausen o. J., 1. Auflage

Werner Mühlhäußer u.a., Gunzenhausen – Fürstliche Residenz unter Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach (reg. 1729-1757), Gunzenhausen 2007

Renate Zedinger, Franz Stephan von Lothringen (1708-1765), Wien Köln Weimar 2008

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