WEIDENBACH/GUNZENHAUSEN –
Mit ihrem Beitrag „Ernst Wilhelm von Heydenab (1701-1758), Oberamtmann von Gunzenhausen. Ein Günstling des Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach“ (Alt=Gunzenhausen, hg. vom Verein für Heimatkunde Gunzenhausen, Heft. 69/2014) legt Siglinde Buchner aus Weißenburg erstmalig eine kurze Lebensbeschreibung über einen der wichtigsten Figuren am Hof des Markgrafen Carl vor.
Ernst Wilhelm Anton von Heydenab besaß in Weidenbach-Triesdorf Schloss und Gut sowie in Gunzenhausen ein Stadtschloss (heute: Filiale Gunzenhausen der VR-Bank Mittelfranken West, Ansbach).
Einem Mitglied des Vereins der Freunde Triesdorf und Umgebung aus Weidenbach ist jetzt im Kirchenbuch der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Weidenbach ein Fund geglückt, der die Lebensgeschichte des Obristfalkenmeisters am Ansbacher Hof weiter aufhellt. Dort steht:
„Kirchenbuch Weidenbach. Johann Andreas Frei wurde am 3. Mai 1744 Dom. Rog. von Dekan Schülin zu Gunzenhausen eingesetzt. Unter ihm wurde der Bau des neuen Pfarrhauses vollendet. Auf einem im Geburtsregister vom Jahre 1746 eingehefteten Blättchens berichtet er folgendes merkwürdige amtliche Vorkommnis.
Ao 1746 den 24. Septbr. wurde ich zum Herrn Obrist-Wachtmeister, wie auch Falkenmeister und Kammerjunker von Heidenaber berufen, woselbst ich obgedachten Herrn und Herrn Kammer-Rat Schaudig antraf, welcher mir von meinem Durchlauchigst- und Gnädigsten Landesfürsten und Herrn einen mit dem Höchfürstl. Wappen versiegelten Brief überreichte, welcher zur Überschrift folgende Worte hatte:
Ad Parochum Weidenbachensem. Der Inhalt ist fideliter copirt folgender: Ich als Summus Episcopus befehle dem Pfarrer zu Weidenbach, das er die Copulation an den Obrist-Wachtmeister, wie auch Falkenmeister und Kammerjunker von Heidenaber vollziehen und es so einrichten darf, [daß] auf sein Verlangen ihm ein Attest vor Geburt seiner lieben Kinder soll gegeben werden. Carl Wilhelm Friedrich als Episcopus. His publice lectis wurde insolvirt den 25. Septbr. darauf als Sonntag XVI. p. Trin. abends im Beisein Herrn Rittmeisters von Reitzenstein, Herrn Hauptmanns von Hofer und Herrn Stallmeisters Diezel die priesterliche Einsegnung mit Frl. Mar. Barb. Seizin vorzunehmen, welches auch bei Licht abgeredeter Massen nach gehaltener kurzen Sermon geschehen. Der Herr, dessen wir sind und deme wir dienen, wende diese und alle Ehen zum Besten. J. A. Frej, Past.’ “
Der Grund für die Empörung des Weidenbacher Pfarrers ist klar: Heydenab lebte schon seit Jahren mit seiner Haushälterin Maria Barbara Seiz in wilder Ehe in seinem Weidenbacher Haus zusammen und hatte mit ihr bereits vier Kinder: Johann Christoph (*1741), Johanna Wilhelmina (*1743), Sophia Henrica Charlotta (*1744) und Ehrenfried Johann Christian (*1746).
Zwei weitere sollten noch folgen: Wilhelmina Carolina 1747 und eine Totgeburt am 10.9.1748. Bei der von Siglinde Buchner angebotenen Tochter Maria Sibylla Elisabeth könnte es sich auch um die Schwester des Obristfalkenmeisters handeln, wird sie doch in der gedruckten Leichenpredigt 1756 als „geborene Freyin von Heydenab“ genannt.
Durch Befehl des Markgrafen in seiner Funktion als Bischof von Ansbach wurden durch die nachträgliche, klandestine Ehe – vor Ausschluss der Öffentlichkeit in der privaten Kapelle des Heydenab’schen Hauses – die Kinder aus dem Hause des Falkners legitimiert und somit die Voraussetzung geschaffen, diese eigentlich nicht-ehelichen Kinder Heydenabs in die Gesellschaft einzuführen und schließlich – in der Perspektive – gut zu verheiraten. Somit wurde durch die Legitimation der Kinder des Heydenab das Verfahren hergestellt und erprobt, welches später auch in markgräflicher Sache angewandt wurde. Bei der Legitimation der Kinder des Markgrafen Carl aus seiner illegitimen Beziehung mit Elisabeth Wünsch: die Freiin und Freiherren von Falkenhausen.